Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft, kurz BFW sowie Bundesamt für Wald
Seckendorff-Gudent-Weg 8, A-1131 Wien

Eigentümer des BFW: Republik Österreich
Aufsichtsbehörde: Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus

Leiter des BFW: Dipl.-Ing. Dr. Peter Mayer

Tel. national: 01/878 38 - 0
Tel. international: +43 1 878 38 - 0

Fax national: 01/878 38 - 1250
Fax international: +43 1/878 38 - 1250
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Firmensitz Wien
BIC BAWAATWW
IBAN: AT09 6000 0000 9605 0844
Bankleitzahl: 60000
Kontonummer: PSK 96.050.844
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien , FN 257240 w
UID-Nummer: ATU 61289616
DVR: 0099384

Anwendbare Rechtsvorschriften: Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Angaben zur Online-Streitbeilegung: Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online - Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.

Gegenstand des Unternehmens:
Das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrums für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) ist eine österreichische, multidisziplinäre Forschungs- und Ausbildungsstelle des Bundes in der Rechtsform "Anstalt öffentlichen Rechts". Das BFW unterstützt die ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft durch die Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen und durch Wissensvermittlung zur multifunktionalen Nutzung natürlicher Ressourcen.

Das BFW dient unter anderem dem Bund als Forschungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungsstelle sowie als Informations-, Koordinations- und Beratungsstelle in den Bereichen Wald, Naturgefahren und Landschaft.

Die Forschungsbereiche sind
- die nachhaltige multifunktionale Nutzung, Gestaltung und der Schutz von Waldökosystemen und Trinkwassereinzugsgebieten,
- die langfristigen Ökosystemveränderungen und die Erhaltung sowie Förderung der biologischen Vielfalt,
- der Schutz vor Naturgefahren und der Umgang mit Georisken.

Der Aufgabenbereich ist im BFW-Gesetz (Teil des Agrarrechtsänderungsgesetzes) und Forstgesetz (Bundesgesetzblatt 83/2004) näher festgelegt.
 

Konzeption, Design und Programmierung
carpemedia GbR - Werbekommunikation & Design
6020 Innsbruck | Österreich
Tel: +43 699 111 203 62
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